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Anreise ab 16 Uhr, Abreise bis 10 Uhr

 

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INFORMATIONEN ZUR BUCHUNG

RECHTE UND PFLICHTEN AUS DEM GASTNAHMEVERTRAG

 

  1. Der Gastnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20 %, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30 %, bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40 % und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen erkannt.
  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsort ist der Betriebsort.
  6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird in jedem Falle empfohlen. Diese übernimmt im Schadensfalle die Kosten, die aus dem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag entstehen.

 

Vgl. Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald GmbH